Hundeschule Ammersee

Gewaltfreies lernen mit Spaß





Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Hundeschule Ammersee



§ 1 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)



Mit Anmeldung des Dienstleistungsvertrages über die Ausbildung eines Hundes durch die Ausbilderin und den Hundeführer/in  kommt der Vertrag verbindlich zustande. Bei Einzelterminen/Erstgesprächen kommt der Vertrag durch das ausfüllen des Fragebogens und/oder die Vereinbarung zu einer Trainingseinheit telefonisch oder schriftlich zu Stande. Wird eine Mehrfach Karte Einzeltraining gekauft, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Trainingseinheiten.



§ 2 Bezahlung



Mit der Anmeldung, d.h. mit dem verbindlichen Abschluss des Vertrages gemäß § 1 ist die Zahlung der Teilnahmegebühr fällig. Die Zahlung hat sofort und ohne Abzug, nach Rechnungserhalt auf das angegebene Konto oder bar zu erfolgen.



§ 3 Vorzeitiger Abbruch des Kurses durch Hundeführer/in



Bei vorzeitig vollständigem oder teilweisem Abbruch der Teilnahme an dem vereinbarten Kurs durch den Hundeführer wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.



§ 4 Teilnahmeausschluss



Läufige Hündinnen sind – außer beim Einzeltraining und nach Absprache mit der Ausbilderin – von der Teilnahme in gemischten Hundegruppen ausgeschlossen. Individuelle andere Absprachen sind im Einzelfall möglich.



§ 5 Kündigung, Ausfall von Trainingseinheiten



Die Ausbilderin kann den Vertrag jederzeit kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist (fristlos), wenn der Hundeführer/in die Veranstaltung stört oder sich den Anweisungen der Ausbilderin widersetzt. Ebenso, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Im Übrigen kann der Vertrag von der Ausbilderin mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. In allen genannten Fällen erfolgt die vollständige oder im Falle schon in Anspruch genommener Trainingseinheiten teilweise Erstattung der Teilnahmegebühr.
Der AG / Hundeführer kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB kündigen.
Bei Krankheit oder Abwesenheit des Hundetrainers, ist die Stunde im Anschluss an den Kurs zu einem vorgegebenen Ersatztermin nachzuholen. Eine Auszahlung der verlorenen Stunde ist nicht möglich. Dies gilt nicht für Kurse im Monatsabo, bei denen bereits eine Zahl von  3 Ausfällen pro Quartal für Urlaub, Krankheit , Fortbildung etc. einkalkuliert ist. Wird die Anzahl der Ausfalltermine der Abo-Kurse überschritten, wird ein Ersatztermin angeboten.Auch für diesen Termin gelten die oben genannten Punkte. Die Schließzeiten der Hundeschule werden unter Termine auf der Webseite rechtzeitig veröffentlicht.



§ 6 Absage von Einzelstunden



Das Honorar für eine Einzelstunde muss mindestens am Tag des Termins in bar bezahlt werden oder ist nach Rechnungserhalt auf das Konto der Ausbilderin (Kto. 546697 ; BLZ 70052060, Landsberger Sparkasse) zu überweisen.
Kann ein vereinbarter Einzeltrainingstermin nicht wahrgenommen werden, ist die Ausbilderin mindestens 48 Stunden vorher darüber zu informieren. Geschieht dies nicht, ist die vollständige vereinbarte Vergütung von ihm zu entrichten. Bei Paketen wird die Stunde ebenfalls berechnet.§ 326 Abs. 2 Satz 2 BGB gilt unbeschadet.



§ 7 Absage von Trainingseinheiten eines festen Kurses / Gruppentrainingseinheiten



Kann eine Trainingseinheit, welche im Rahmen eines gebuchten Kurses mit festen Terminen stattfindet und/ oder in einer Trainingsgruppe zu absolvieren ist, nicht wahrgenommen werden verfällt diese ersatzlos.



Eine Unterrichtsstunde dauert 45-60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich zunächst am vereinbarten Ort.



§ 8 Haftung der Ausbilderin und des Hundeführers



Die Ausbilderin haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen haftet die Ausbilderin auch für Fahrlässigkeit. Die Ausbilderin haftet nicht für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die durch Anwendung der gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Hundeführer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings- und Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko. Die Ausbilderin haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt werden. Der Hundeführer haftet für die von ihm und von seinem Hund verursachten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen allein auch gegenüber Dritten und stellt die Ausbilderin von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem jeweils gebuchten Kurs frei.



§ 9 Mitwirkungspflicht



Der Hundeführer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber der Ausbilderin zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen. Es wird die aktive Mitwirkung und Durchführung an den Trainingseinheiten erwartet. Ebenso ist es Voraussetzung, dass sich der Hundeführer an die Anweisungen der Ausbilder/in hält.



§ 10 Fragebogen zum Hund



Der Hundeführer verpflichtet sich, die Fragen im Ausbildungsfragebogen wahrheitsgemäß zu beantworten.



§ 11 Bild- und Videoaufzeichnungen



Der AG/ Hundeführer erklärt sich damit einverstanden, dass von ihm und seinem Hund während eines Kurses, Einzeltrainings aufgenommenes Bild- und/oder Videomaterial auf der Internetseite „www.Hundeschule-Ammersee.de “, der Facebookseite , sowie bei Werbekampagnen, Vorträgen und Seminaren der Ausbilderin zu Ausbildungszwecken verwendet werden darf. Abweichende Absprachen sind möglich.



§ 12 Gewaltfreies Training



Bei dem Training wird auf Hilfsmittel und Maßnahmen verzichtet, die dem Hund Schmerzen oder Leiden zufügen. Die Ausbilderin behält sich das Recht vor, Teilnehmer die gegen diese Anweisungen verstoßen, ohne Erstattung der Kursgebühren von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Die Teilnehmer arbeiten im Training nach den Grundsätzen von “trainieren statt dominieren” .



§ 13 Erfolgsgarantie



Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg stark vom Hundehalter/in  und jedem Hund individuell abhängig ist.



§ 14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen



Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.



§ 15 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist München